Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
In einem aktuellen Beschluss vom 13.9.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen bestätigt. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da sie auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 Gültigkeit besitzt.Im entsprechenden Fall hatte der Antragsteller einen Abrechnungsbescheid erhalten, der Säumniszuschläge enthielt. Dagegen legte er