Hetzel Jülka Dusel Steuerberater
PartG mbB 

Londonstraße 10
97424 Schweinfurt (Maintal)

Tel.: 09721 – 71800

Steuerberatung – Jahresabschlüsse, Finanz- u. Lohnbuchhaltung und Betriebswirtschaftliche Beratung.

Wir helfen Ihnen in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Die Steuerkanzlei Hetzel Jülka Dusel in Schweinfurt, bietet  Ihnen ein fundiertes und aktuelles Expertenwissen. Neben den drei Kanzleipartnern, Stefan Hetzel StB, Tobias Jülka StB und Kevin Dusel STB, engagieren sich in unserem Team Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerberater mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen für unsere Mandante

Kanzlei Online
Sparen Sie Zeit & Geld

Die Digitalisierung Ihrer Arbeitsprozesse verschafft Ihnen viele Vorteile, Sie sparen Zeit und Kosten, arbeiten umweltfreundlich und zudem sind Ihre Unterlagen sicher für die nächste Betriebsprüfung.

Wir von der Steuerkanzlei Hetzel Jülka Dusel, sind seit Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schweinfurt in allen Fragen des Steuerrechts!

Nichts ist so beständig, wie die Veränderung – besonders im Steuerrecht!

Mit uns behalten Sie den Überblick, was wirklich wichtig für Sie ist. Hier ein paar aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht!

Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungsjahr der Einzahlung in die Rücklage als Werbungskosten abzugsfähig sind oder erst, wenn die WEG-Verwaltung Ausgaben aus der

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Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren entschieden, dass Mehrkosten für nach Abschluss des Grundstückkaufvertrags vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie ebenfalls grunderwerbsteuerpflichtig sind, wenn ein rechtlicher Zusammenhang zum Grundstückskaufvertrag besteht. Damit bestätigte der BFH sowohl die Finanzverwaltung als auch die Entscheidung des

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Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht aus-schließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Personengesellschaft keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge erhält, wenn sie zwar von ihr produzierte landwirtschaftliche Produkte transportiert, allerdings zu einer von ihr gewerblich betriebenen Biogasanlage zur Stromerzeugung. Dabei kommt es nicht auf die einkommensteuerliche Betrachtung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Einkünfte

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Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit

Mit Schreiben vom 24.2.2025 teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit, dass Änderungen zu möglichen Steuerermäßigungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aus Billigkeitsgründen im Erhebungsverfahren erfolgen können, die von der bisherigen Praxis abweichen. In der Vergangenheit wurde bei einem Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen die Bemessungsgrundlage

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