Hetzel Jülka Dusel Steuerberater
PartG mbB 

Londonstraße 10
97424 Schweinfurt (Maintal)

Tel.: 09721 – 71800

Steuerberatung – Jahresabschlüsse, Finanz- u. Lohnbuchhaltung und Betriebswirtschaftliche Beratung.

Wir helfen Ihnen in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Die Steuerkanzlei Hetzel Jülka Dusel in Schweinfurt, bietet  Ihnen ein fundiertes und aktuelles Expertenwissen. Neben den drei Kanzleipartnern, Stefan Hetzel StB, Tobias Jülka StB und Kevin Dusel STB, engagieren sich in unserem Team Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerberater mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen für unsere Mandante

Kanzlei Online
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Die Digitalisierung Ihrer Arbeitsprozesse verschafft Ihnen viele Vorteile, Sie sparen Zeit und Kosten, arbeiten umweltfreundlich und zudem sind Ihre Unterlagen sicher für die nächste Betriebsprüfung.

Wir von der Steuerkanzlei Hetzel Jülka Dusel, sind seit Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schweinfurt in allen Fragen des Steuerrechts!

Nichts ist so beständig, wie die Veränderung – besonders im Steuerrecht!

Mit uns behalten Sie den Überblick, was wirklich wichtig für Sie ist. Hier ein paar aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht!

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.1.2025 die für das Kalenderjahr 2025 geltenden Pauschalbeträge bei Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben) für Nahrungsmittel und Getränke mitgeteilt. Diese wurden leicht erhöht. Es handelt es sich um Jahresbeträge. Bei monatlicher Buchung sind die Beträge zu zwölfteln. Der

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BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein angestellter Außendienstmitarbeiter für überwiegend berufliche Zwecke einen PKW geleast hatte. Für das Fahrzeug fielen neben regelmäßig periodisch wiederkehrenden Ausgaben wie Treibstoff, Versicherung, Steuern, Beitrag zum Automobilclub, Reifenwechsel und Leasingraten zu Beginn der Leasingzeit

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Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die gesamte Entschädigung, die z.B. aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Behandlungsfehlers als Verdienstausfallschaden vom Schädiger oder dessen Versicherung an den Geschädigten gezahlt wird, steuerpflichtig ist. Hierzu gehört neben dem entgangenen Lohn bzw. Gehalt auch die Steuerzahlung zum entgangenen

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